Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden ist seit der Waffenrechts-Novelle im Jahr 2004 als alleinige Stelle befugt, rechtsverbindliche Feststellungsbescheide zu erlassen. Bis dahin waren die jeweiligen Landeskriminalämter zuständig, was unter Umständen zu unterschiedlichen Rechtslagen innerhalb der Bundesrepublik führte.
Einige wichtige Feststellungsbescheide haben wir hier im Folgenden für Sie zusammengestellt. Sie können aber auch direkt auf den Webseiten des BKA´s die Übersicht der veröffentlichten Feststellungsbescheide einsehen, bzw. einzelne herunterladen. Sie finden diese Übersicht unter www.bka.de "Themen A-Z" - "Buchstabe F" - "Feststellungsbescheide (Waffen)" oder einfach hier klicken.
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